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Günstig, zuverlässig, umweltfreundlich – mit unserem Ökostrom 100 % aus erneuerbaren Energien laden Sie Ihren Akku zu Hause ganz schnell wieder auf. Sichern Sie sich jetzt Ihr individuelles Angebot! Finden Sie Ihren Tarif, indem Sie Ihren Ort auswählen.
Faire
Konditionen
Sichere und zuverlässige Versorgung
Persönliche Beratung
in Ihrer Nähe
Verbrauch mit grünem Gewissen
Mit Ihrer Entscheidung für unseren Ökostrom tragen Sie aktiv zum Umweltschutz bei: Denn er wird zu 100 % aus erneuerbaren Energien gewonnen – dazu zählt Strom aus Wasserkraft, Wind und Sonne, aber auch zum Beispiel Erdwärme und Biomasse.
Wir stellen Qualität in den Fokus.
Woher beziehen wir
unseren Strom?
SWH bietet ausschließlich Ökostrom an. Unsere grüne Energie kommt aus Europa und wird dort aus erneuerbaren Energien gewonnen. Unsere Lieferanten garantieren, dass genau die Menge Strom, die wir abnehmen, in das öffentliche Netz eingespeist wird, durch die Atom- und Kohlestrom verdrängt wird.
Was bedeutet
Stromkennzeichnung?
Wer, was, wie und wann bezahlen muss – das ist immer ein Thema. Wir geben die wichtigsten Informationen zu Steuern, Abgaben, Umlagen und Mahngebühren.
Wie Fördern lassen?
Sie wollen wissen, wie Sie in Ihren eigenen vier Wänden Energie so effizient und umweltschonend wie möglich nutzen können – ohne auf Komfort und Gemütlichkeit verzichten zu müssen? Sie fragen sich, wie gut die Dämmung ist und ob die Heizung auf den neuesten Stand gebracht werden muss?
Wie viel Prozent Ihres Stroms kommen aus welcher Quelle?
Als Endverbraucher möchten Sie wissen, welcher Strom aus Ihrer Steckdose kommt und wie er sich im Einzelnen zusammensetzt.
Deshalb stellen wir Ihnen gerne die Zusammensetzung unseres Ökostroms dar.
Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz. Stand der Informationen: 19.10.2021 (Stromkennzeichnung für das Jahr 2020)
Gesamtenergieträgermix
des Unternehmens
CO2-Emissionen g/kWh: 94
radioaktiver Abfall g/kWh: 0,0001
Was bedeutet
Stromkennzeichnung?
Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt vor, dass Anbieter ihre Kunden genau über die Zusammensetzung des Stroms informieren. Diese Stromkennzeichnung zeigt auf, wie viel Prozent des Stroms aus welcher Quelle stammen. Die Auflistung der Anteile wird auch Strommix genannt. Sie kann die Zusammensetzung eines bestimmten Produktes zeigen, aber auch den Strommix eines Lieferanten aufschlüsseln. Die Stromkennzeichnungen einzelner Lieferanten werden jeweils dem Bundesdurchschnitt gegenübergestellt. Dies erleichtert Ihnen als Verbraucher die Bewertung!
Ökostrom*
CO2-Emissionen g/kWh: 94
radioaktiver Abfall g/kWh: 0,0001
verbleibender
Energieträgermix
CO2-Emissionen g/kWh: 197
radioaktiver Abfall g/kWh: 0,0002
Bundesmix Deutschland
CO2-Emissionen g/kWh: 310
radioaktiver Abfall g/kWh: 0,0003
Allgemeine Informationen zu Ihrem Vertrag
Preisanpassungen erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens. Die Billigkeit der Preisanpassung können Sie zivilgerichtlich überprüfen lassen. Über Preisanpassungen informieren wir Sie mindestens vier Wochen vor der beabsichtigten Änderung in Textform (i.d.R. per Brief). Werden Preisanpassungen vorgenommen, so haben Sie das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Weitere Einzelheiten zu Preisanpassungen entnehmen Sie bitte den §§ 6 – 8 AVB. Für Verträge mit Preisgarantie gelten vorrangig die Vereinbarungen auf dem jeweiligen Auftragsformular.
Wir liefern Ihnen für die Dauer Ihres Energieliefervertrags den gesamten Bedarf an Erdgas in Niederdruck bzw. den gesamten Bedarf an elektrischer Energie in Niederspannung an die von Ihnen im Auftragsformular angegebene Verbrauchsstelle. Wartungsdienste bieten wir nicht an. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten erhalten Sie jedoch beim örtlichen Netzbetreiber, den Sie der Vertragsbestätigung entnehmen können.
Als Zahlungsmöglichkeiten stehen Ihnen die Überweisung oder das SEPA-Lastschriftverfahren zur Verfügung.
Angaben zu Vertragsdauer, Kündigungsterminen und Kündigungsfristen finden Sie in dem jeweiligen Auftragsformular unter dem Punkt „Laufzeit und Kündigungsregelungen“ sowie in den §§ 22, 23 der allgemeinen Bedingungen für die Gas- bzw. Stromlieferung an Sonderkunden (im Folgenden AVB).
Ihr Wechsel von uns zu einem anderen Lieferanten ist unentgeltlich möglich. Hierzu müssen Sie lediglich Ihren mit uns geschlossenen Liefervertrag ordnungsgemäß kündigen und einen neuen Liefervertrag abschließen. Alternativ können Sie Ihren neuen Lieferanten bevollmächtigen, sämtliche Wechselformalitäten für Sie zu übernehmen. Durch den Lieferantenwechsel kann es nicht zu Lieferunterbrechungen kommen. Zähler oder Leitungen werden nicht aus- oder umgebaut.